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   VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981   

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VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981 (https://dejure.org/2017,41926)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981 (https://dejure.org/2017,41926)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. September 2017 - AN 9 K 16.00981 (https://dejure.org/2017,41926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 1 Alt. 2, § ... 113 Abs. 5; BauGB § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 2; BayBO Art. 2 Abs. 4, Art. 55 Abs. 1, Art, 57 Abs. 4 Nr. 1, Art. 60 S. 1 Nr. 1, Art. 68 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3
    Erfolglose Klage auf Befreiung von den Festsetzungen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Grundzüge der Planung

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Befreiung von den Festsetzungen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Grundzüge der Planung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981
    Die Befreiung soll nicht als Vehikel dazu dienen, eigentlich der Planung vorbehaltene Entscheidungen zu treffen, sondern nur dazu, im Einklang mit dem Willen des Planungsgebers Randkorrekturen im Einzelfall zu ermöglichen (vgl. BVerwG, B.v. 5.31999 - 4 B 5/99 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 4 B 18/00 - juris Rn. 5); sie ist lediglich Instrument zur punktuellen Plankorrektur, nicht hingegen zur Plangestaltung.

    Die Grundzüge der Planung i.S.d § 31 Abs. 2 BauGB sind demzufolge nur dann nicht berührt, wenn die Abweichung die konkrete Planungskonzeption des Bebauungsplans im Wesentlichen unangetastet lässt (vgl. B.v. 15.3.2000 - 4 B 18/00 - juris Rn. 4).

    Zwar ist der Klägerin durchaus darin zuzustimmen, dass Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung nicht per se Grundzüge der Planung darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14/10 - juris Rn. 12), so dass im Einzelfall insbesondere bei qualitativ und quantitativ geringfügigen Änderungen, die die Festsetzung der Nutzungsart insgesamt nicht in Frage stellen, durchaus Befreiungen denkbar sind (vgl. zu einem solchen Fall BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 4 B 18/00 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981
    Die Klägerin habe hier einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung; wobei für eine Ausübung des Ermessens wenig Spielraum bleibe, wenn die engen Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung wie vorliegend erfüllt seien (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 19.9.2002 - 4 C 13.01).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 LB 189/11

    Genehmigung für ein Einfamilienhaus ohne Einschränkung auf betriebsbezogenes

    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981
    Nach den Gesamtumständen nehmen diese mithin am Regelungsgehalt der Baugenehmigung teil; Art. 68 Abs. 2 BayBO steht dem nicht entgegen (vgl. bspw. OVG Lüneburg, U.v. 20.2.2014 - 1 LB 189/11 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris Rn. 56).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981
    Zwar ist der Klägerin durchaus darin zuzustimmen, dass Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung nicht per se Grundzüge der Planung darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14/10 - juris Rn. 12), so dass im Einzelfall insbesondere bei qualitativ und quantitativ geringfügigen Änderungen, die die Festsetzung der Nutzungsart insgesamt nicht in Frage stellen, durchaus Befreiungen denkbar sind (vgl. zu einem solchen Fall BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 4 B 18/00 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 26 B 04.1947
    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981
    Habe der Plangeber eine Festsetzung "im Angesicht des Falles" für diesen Fall so und nicht anders gewollt, sei für eine Befreiung kein Raum (unter Verweis auf BayVGH, U.v. 22.5.2006 - 26 B 04.1947).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981
    Die Befreiung soll nicht als Vehikel dazu dienen, eigentlich der Planung vorbehaltene Entscheidungen zu treffen, sondern nur dazu, im Einklang mit dem Willen des Planungsgebers Randkorrekturen im Einzelfall zu ermöglichen (vgl. BVerwG, B.v. 5.31999 - 4 B 5/99 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 4 B 18/00 - juris Rn. 5); sie ist lediglich Instrument zur punktuellen Plankorrektur, nicht hingegen zur Plangestaltung.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981
    Nach den Gesamtumständen nehmen diese mithin am Regelungsgehalt der Baugenehmigung teil; Art. 68 Abs. 2 BayBO steht dem nicht entgegen (vgl. bspw. OVG Lüneburg, U.v. 20.2.2014 - 1 LB 189/11 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris Rn. 56).
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